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Abnahmeprüfung von RLT-Anlagen nach DIN EN 12599
Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C ist nach dem Einbau von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) eine Abnahmeprüfung durchzuführen. Das entsprechende Verfahren ist in DIN EN 12599 beschrieben. Die Abnahmeprüfung muss spätestens 12 Werktage nach der Fertigstellung durchgeführt werden, danach geht die Verantwortung an den Auftraggeber über. Alle vertraglichen und technischen Vorgaben sind im Rahmen der Abnahme zu prüfen und schriftlich nachzuweisen.
Bei einer Vollständigkeitsprüfung wird kontrolliert, ob die RLT-Anlage vollständig eingebaut und alle Anforderungen aus dem Vertrag, Verordnungen, Normen, Richtlinien und technischen Regeln erfüllt werden. Durch die Funktionsprüfungen werden die Betriebsfähigkeit der RLT-Anlage und die Übereinstimmung mit den vereinbarten Anforderungen nachgewiesen. Mit dieser Prüfung wird festgestellt, ob die einzelnen Bauelemente der RLT-Anlage wie Luftfilter, Ventilatoren, Lufterhitzer, Luftkühler, Luftbefeuchter, Regelorgane etc. ordnungsgemäß eingebaut und wirksam sind.
Durch die Funktionsmessungen wird festgestellt, ob die RLT-Anlage die vereinbarten Bedingungen erfüllt und die Sollwerte, z. B. Luftvolumenstrom, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit erreicht.
CK ENERGY CONSULTING unterstützt Sie dabei, um sicherzustellen, dass die Abnahmeprüfung Ihrer RLT-Anlagen nach DIN EN 12599 reibungslos verläuft und höchsten Qualitätsstandards entspricht.